Sturmversicherung
Die verschiedensten Wetterkapriolen der letzten Jahre haben zu großen Schäden an Gebäuden und beweglichen Sachen geführt. Um sich vor finanziellen Schäden durch einen heftigen Sturm abzusichern, muss eine Sturmversicherung abgeschlossen werden. Privatpersonen können sich über die Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung und Autobesitzer mit der Teilkaskoversicherung, gegen Sturmschäden versichern. Für gewerbliche Objekte und landwirtschaftliche Betriebe ist der Schutz in der Regel nicht ausreichend, hier sollte zusätzlich eine spezielle Sturmversicherung gewählt werden.
Wichtig zu wissen: für die Sturmversicherungen herrscht erst bei einer Luftbewegung ab Windstärke 8 Sturm. Das bedeutet für die Versicherten, erst ab einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 Kilometer pro Stunde, sind Schäden durch die Versicherung abgedeckt. Fällt schon bei Stärke 7 ein schwerer Ast auf das Hausdach, muss der Hausbesitzer für den Schaden selbst aufkommen. Die Sturmversicherung greift dann nicht.
Innerhalb weniger Minuten kann ein Sturm ganze Straßenzüge verwüsten. Nicht nur im Herbst und Winter, auch bei einem Sommergewitter können orkanartige Böen, über Städte und Gemeinden, Angst und Schrecken verbreiten. Ganze Hausdächer werden abgedeckt, Bäume stürzen auf Autos und Gebäude.
Gegen finanzielle Schäden absichern
Gebäudebesitzer sollten sich mit einer Wohngebäudeversicherung mit integrierter Sturmversicherung, vor großem finanziellem Schaden absichern. Sie bezahlt unter anderem Sturmschäden am Dach, abgefallene Schornsteine, Sattelitenschüsseln und vom Hausbesitzer angebrachte Vordächer und Markisen. Bei Folgeschäden, wie das Eindringen von Regen bei einem zerstörten Fenster, werden die Schäden an den Innenwänden und Fußböden ebenfalls erstattet. Mit allen Folgekosten kann ein eingestürzter Dachstuhl mehrere 10.000 Euro kosten, für manche Hausbesitzer ohne Versicherungsschutz der Ruin.
Besitzer von freistehenden Gerätschuppen, Gartenlauben oder Hundehütten haben die Möglichkeit diese über Sondervereinbarungen in der Sturmversicherung absichern zu lassen. Im normalen Versicherungsumfang sind nur Nebengebäude, die direkt mit dem Haupthaus verbunden sind und Garagen mitversichert.
Versicherung deckt Reperaturkosten
Nach einem Sturmschaden werden durch die Sturmversicherung erste Reparaturkosten zur Verminderung des Schadens gedeckt. Ist eine vermietete Wohnung nicht mehr bewohnbar oder unzumutbar für die Mieter, wird der Mietausfall grundsätzlich übernommen. Auch die anfallenden Aufräumungs- und Abbruchkosten, sowie Bewegungs- und Schutzkosten nach einem Sturm werden bezahlt. Diese Kosten können immens sein und ohne Sturmversicherung muss der Hauseigentümer dafür aufkommen.
Die Hausratversicherung kommt hingegen für Schäden auf, die bei der Wohnungseinrichtung entstanden sind. Hier greift die Sturmversicherung nicht. Darunter zählen auch die selbstangebrachte Satellitenschüssel und Markise von Mietern. Ebenso werden die Folgeschäden durch das Eindringen von Regen oder Hagel von der Hausratversicherung abgedeckt. Die zur Wohnung gehörenden gemieteten Neben- Boden- und Kellerräumen und der darin befindliche Hausrat sind ebenfalls versichert.
Sturmschäden müssen umgehend bei der Sturmversicherung gemeldet werden. Eine umgehende Beweissicherung, mit Fotos zum Sturmschaden und genauer Dokumentation, sollte vorgenommen werden. Damit kein Regen eindringen kann muss sofort ein Handwerker, zur provisorischen Abdeckung des Daches, beauftragt werden.
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mehrSturmschaden Infos
Selbst solide gebaute Hausdächer und alte Bäume halten den Naturgewalten nicht immer stand. Orkanartige Stürme lassen Gebäudeteile, insbesondere Dachziegel und abbrechende Baumteile wie Spielzeug durch die Luft wirbeln. Es können umfangreiche Sturmschäden am eigenen Hab und Gut entstehen. Wenn dann auch noch der Nachbar durch herumwirbelnde Teile oder umstürzende Bäume geschädigt wird, kann es sehr teuer werden. Wer sich richtig Versichert, ist vor finanziellen Schäden durch Sturm abgesichert.
Welche Versicherung gegen Sturmschäden?
Eine einzige Versicherung deckt nicht alle Schäden ab, die ein Sturm anrichten kann. Hausbesitzer benötigen eine Wohngebäudeversicherung, Glasbruchversicherung und eine Haftpflichtversicherung, Mieter und Eigentümer sollten sich mit einer Hausratversicherung und Autobesitzer mit einer Teilkaskoversicherung gegen einen Sturmschaden absichern.
Wohn- und Gebäudeversicherung für Eigentümer
Die Wohn- und Gebäudeversicherung mit integrierter Sturmversicherung deckt alle Schäden rund um das Gebäude ab. Die Kosten von ein paar Dachziegeln bis hin zum total abgedeckten Dach, abgefallene Schornsteine, Markisen, Vordächer und Satellitenschüsseln, werden von der Versicherung bezahlt. Wenn der Sturm einher geht mit Regen oder Hagel werden auch die Folgekosten, durch das eindringende Wasser, ersetzt. Ein eingestürzter Dachstuhl und die Folgeschäden an den Innenwänden und Fußböden, Aufräumungs- und Abbruchkosten, sowie Mietausfall ,können an die 100.000,- Euro und mehr betragen, ohne ausreichenden Versicherungsschutz kann das zum Ruin des Hausbesitzers führen. Nebengebäude die direkt mit dem Wohnhaus verbunden sind und Garagen sind in der Regel mitversichert. Alle freistehenden Gebäude, wie Gartenhäuser, Gerätschuppen usw. können über Sondervereinbarungen abgesichert werden.
Glasbruchversicherung
Nur wenn der Sturm das Glas selbst eingedrückt hat, ist eine zusätzliche Glasbruchversicherung notwendig, ansonsten sind Schäden durch die Wohn- und Gebäudeversicherung abgedeckt.
Der Hausrat
Die Hausratversicherung kommt für Sturmschäden bei der Wohnungseinrichtung auf. Insbesondere bei Schäden durch eindringendes Regenwasser, in der Wohnung und in mit gemieteten Keller,-Neben- und Dachbodenräumen. Vom Mieter angebrachte Markisen und Satellitenschüsseln sind ebenfalls über seine Hausratversicherung versichert.
Die Haftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflicht für ein selbstgenutzten Einfamilienhaus und eine Grundbesitzerhaftpflicht für vermietete Ein- und Mehrfamilienhäuser ersetzt Schäden, die z.B. durch herumfliegende Dachziegel beim Nachbarn entstanden sind.
Sturmschaden am Auto
Die eigene Vollkasko- oder Teilkasko kommt für Sturmschäden an geparkten Autos auf. Bei der Teilkaskoversicherung wird nur der Zeitwert und nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung im Vertrag wird dieser abgezogen.
Wann zahlt die Versicherung Sturmschäden?
Für die Versicherungen herrscht erst bei einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 Kilometer pro Stunde Sturm. Der Versicherte kann Versicherungsleistungen nur in Anspruch nehmen, wenn die Windstärke über 8 lag. Wenn Dachziegel bei Windstärke 7 vom Dach rutschen muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.
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mehrElementarschäden
Elementarschäden sind Schäden, die durch die Natur hervorgerufen werden. In der Versicherungsbranche unterscheidet man Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche. Sie alle zählen zu den Elementarschäden.
Die Versicherung von Elementarschäden
Elementarschäden sind nicht uneingeschränkt versicherbar. Während Sturmschäden über die Hausratversicherung abgedeckt sind, ist ein erweiterter Versicherungsschutz erforderlich, will man sich auch gegen Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsche und Erdbeben oder Lawinen und Schneedruck versichern.
Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung
Hauseigentümer sollten deshalb eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie deckt Schäden durch Sturm, Feuer, Blitz, Hagel und Wasserschäden durch Leitungswasser ab. Nicht eingeschlossen sind allerdings Schäden, die durch Starkregen oder Überschwemmung verursacht werden. Hierfür muss eine zusätzliche Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden. Diese steht allerdings nicht jedem zur Verfügung. Besonders gefährdete Wohngebiete und Regionen werden durch die Versicherungen nicht abgedeckt. Hier trägt der Eigentümer das Risiko eines Elementarschadens ganz alleine.
Versicherungen vergleichen
Wie in jedem Fall, lohnt sich auch vor dem Abschluss einer Wohngebäude- und Elementarschaden-Versicherung ein Vergleich verschiedener Angebote. Wer den Versicherungswert seines Hauses vorab ermitteln lässt, stellt zudem sicher, dass er nicht unterversichert ist.
Rechtzeitige Schadensmeldung
Im Notfall sollte man darauf achten, den Schadensfall möglichst umgehend der Versicherung zu melden. Diese wird das Ausmaß des Schadens dann überprüfen. Einen Anspruch auf eine Abschlagszahlung haben die Versicherten bereits vier Wochen nach der Meldung. Es lohnt sich also, schnell zu sein.
Wird das Haus durch einen Elementarschaden vollständig zerstört, wird der ortsübliche Neubauwert ersetzt. Beschädigte Teile werden repariert. Eine eventuell aufgetretene Wertminderung wird finanziell ausgeglichen. Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für das Aufräumen des Grundstücks und den Abtransport des Räumgutes. Sind Haus oder Wohnung nach dem Schadensfall unbewohnbar geworden, kommt die Versicherung 12 Monate lang für die Miete einer vergleichbaren Wohnung auf. Vermietern wird der Mietausfall bis zur Dauer eines Jahres ersetzt.
Wann der Versicherer für Elementarschäden aufkommt
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kommt die Feuerversicherung für Brände auf, die durch einen Kurzschluss oder aber durch Brandstiftung entstehen. Hitzeschäden ohne Feuer oder Sengschäden durch Zigarettenglut sind dabei nicht versichert. In der Feuerversicherung sind auch Schäden durch Blitzeinschlag oder Explosionen wie Gasexplosionen abgedeckt.
Die Sturmversicherung kommt für alle Schäden auf, die durch Hagel oder Wind ab Windstärke 8 entstehen. Abgedeckte Dächer, umgefallene Bäume, die das Haus beschädigen, oder Hagelschäden an Glasfenstern und Wintergärten sind typische Versicherungsschäden, für die die Sturmversicherung aufkommt. Sturmschäden an Mieteigentum wie Markisen oder Satellitenschüsseln sind hingegen in der Hausratversicherung versichert.
Oft wird die Leitungswasserversicherung unterschätzt. Wasserschäden an Mauerwerk, ein Rohrbruch oder ein geplatzter Schlauch an der Waschmaschine – alle diese Schäden sind in der Leitungswasserversicherung abgesichert. Hinzu kommen Frostschäden.
Die Elementarschadenversicherung hingegen deckt lediglich Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen ab. Beglichen werden durch sie beispielsweise Schäden an Teppichböden und Wänden durch Überflutung nach Starkregen und durch Eiskörner beschädigte Fenster. Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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